Brandschutzordnung nach DIN 14096 1-3 und BGVA8
 
Dieses Dokument ist eine auf ein bestimmtes Objekt zugeschnittene Zusammenfassung von Regeln und organisatorischen Abläufen für die Brandverhütung und das Verhalten im Brandfall. Brandschutzordnungen lassen sich in drei Teile ( A-C ) gliedern, die sich hinsichtlich der Genauigkeit der enthaltenen Informationen und der Zielgruppe unterscheiden.
 
Teil A besteht aus einer DIN A4 Seite mit Hinweisen für das Verhalten im Brandfall.
Teil B und C gehen detaillierter auf die organisatorischen Maßnahmen zur Brandverhütung und dem Verhalten im Brandfall ein. Letzterer Teil richtet sich an Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben.
 
Die Erforderlichkeit richtet sich hierbei nach Lage, Art und Nutzung der baulichen Anlage.
Brandschutzordnungen werden verbindlich nach IndBauRL 5.12.4 gefordert bei:
 
- Industriegebäuden > 2000qm (Teil A+B)
- Industriegebäuden > 5000qm (Teil C)
- Beherbergungsstätten > 60 Betten (§11 MBeVO)
- Verkaufsstätten > 2000qm (§27 VkVO)
- Versammlungsstätten > 200 Besuchern (§42 VStättVO)
 
Brandschutzordnungen müssen in regelmäßigen Abständen (i.d.R. alle 2 Jahre) kontrolliert und ggf. aktualisiert werden.
 
 
Planungsgruppe_linie