Feuerwehrplan nach DIN 14095
 
Feuerwehrpläne dienen zur raschen Orientierung und zur Beurteilung der Lage und sind damit Teil eines umfassenden Objektschutzes. Feuerwehrpläne gehören nicht zu den Bauvorlagen, können jedoch von der Baugenehmigungsbehörde gefordert werden.
Der Feuerwehrplan enthält u.a. Angaben über Nutzung, Gebäudeabmessung, Brandabschnitte, Treppenräume, Angriffs- u. Rettungswege, Lagerung gefährlicher Stoffe sowie Hinweise auf Löschmittel und Löschwasserrückhaltung.
Die Erforderlichkeit richtet sich hierbei nach Lage, Art und Nutzung der baulichen Anlage.
Feuerwehrpläne werden verbindlich nach IndBauRL 5.12 gefordert bei:
 
- Industriegebäuden > 2000qm
- Beherbergungsstätten > 60 Betten
- Verkaufsstätten
- Versammlungsstätten
- Krankenhäuser
- Hochhäuser
- Schulen
 
Feuerwehrpläne bestehen aus einem Übersichtsplan, verschiedener Detailpläne, einem eventuellen Abwasserplan und einer schriftlichen Dokumentation.
Ein Feuerwehrplan kann nicht nur alleine anhand von Planunterlagen erstellt werden. Eine eingehende Ortsbesichtigung ist ebenso erforderlich, wie die Absprache mit den zuständigen Stellen für den baulichen Brandschutz (Bauaufsichtsbehörde) und den abwehrenden Brandschutz (Feuerwehr).
 
Feuerwehrpläne sind im Format A3 auszuführen. In bestimmten Fällen kann es jedoch zweckmäßig oder sogar notwendig sein (z.B. bei größeren baulichen Anlagen) auch andere Formate zu benutzen.
Dies hat jedoch immer in Absprache mit der Feuerwehr zu geschehen.
 
Feuerwehrpläne müssen in regelmäßigen Abständen ( i.d.R. alle 2 Jahre) kontrolliert und ggf. aktualisiert werden.
 
Planungsgruppe_linie